Umweltfachliche Bauüberwachung (m/w/d)

Alsfeld
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Beim Bau von Bahnanlagen werden regelmäßig Verminderungs-, Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen festgelegt, die Schäden von der Bevölkerung und der Umwelt abwehren sollen. Speziell größere Bauprojekte stellen sich hinsichtlich der durchzuführenden umweltfachlichen Maßnahmen, zeitlichen Abläufe sowie der beteiligten Personen, Firmen und Gewerke als so komplex heraus, dass eine genehmigungskonforme Realisierung nur durch eine Umweltfachliche Bauleitung als ergänzende, umweltorientierte Steuerung gegeben ist. Aus diesem Grund beabsichtigen wir speziell hierfür eine Abteilung für alle umweltfachlichen und abfalltechnischen Themen aufzubauen, welche unsere Auftraggeber bei der Umsetzung ihrer Bauvorhaben unterstützt.

Aufgaben

  • Umweltfachliche Bauüberwachung
  • Beim Bau von Bahnanlagen werden regelmäßig Verminderungs-, Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen festgelegt, die Schäden von der Bevölkerung und der Umwelt abwehren sollen. Speziell größere Bauprojekte stellen sich hinsichtlich der durchzuführenden umweltfachlichen Maßnahmen, zeitlichen Abläufe sowie der beteiligten Personen, Firmen und Gewerke als so komplex heraus, dass eine genehmigungskonforme Realisierung nur durch eine Umweltfachliche Bauleitung als ergänzende, umweltorientierte Steuerung gegeben ist.
  • Aus diesem Grund beabsichtigen wir speziell hierfür eine Abteilung für alle umweltfachlichen und abfalltechnischen Themen aufzubauen, welche unsere Auftraggeber bei der Umsetzung ihrer Bauvorhaben unterstützt.
  • Information der Behörden und Verbände über Kontaktdaten, den geplanten Bauverlauf und vorgesehene Maßnahmen
  • Information der am Bau Beteiligten über die Funktion der Umweltfachlichen Bauüberwachung (z.B. Baustellenordnung)
  • Prüfung von Notfallplänen
  • Prüfung der Ausführungsplanung auf Übereinstimmung mit umweltrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben des Planrechtsbeschlusses
  • Funktion als Ansprechpartner bei Baufirmen und Vorhabenträgern
  • Prüfung der Bauzeiten und Bauablaufplöne auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung
  • Einweisung der Baufirmen in Bestimmungen der planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung und Schutzmaßnahmen
  • Beratung aller am Bau Beteiligten
  • Kontrolle der Einhaltung von Umweltvorschriften
  • Kontrolle der Einhaltung projektspezifischer Auflagen
  • Kontrolle der Anpassung von Vermeidungsmaßnahmen an den Bauverlauf
  • Kontrolle der Fortschreibung des Bauzeitenplans
  • Kontrolle der Aktualisierung von Notfallplänen
  • Überwachung der Funktionsfähigkeit von Anlagen inkl. Kontrollgänge
  • Kontrolle der Übereinstimmung des Bauablaufplans mit der planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung
  • Anlassbezogene Kontrollen, z.B. bei besonderen risikobehafteten Vorgängen
  • Beweissicherung im Schadensfall
  • Interaktion mit Baufirmen/Bauherr
  • Kontrolle vertraglicher Verpflichtungen der Unternehmer zum stofflichen Immissionsschutz
  • Veranlassung zur Koordination verschiedener Auftragnehmer bei Bedarf
  • Eingreifen bzw. Weisungen an Baufirmen zur Vermeidung akut drohender Umweltschäden, schädlicher Umwelteinwirkungen (BImSchG), Straftaten, Ordnungswidrigkeiten
  • Teilnahme an Bauberatungen in allen umweltrelevanten Bereichen und Phasen
  • Interaktionen mit Behörden und Bevölkerung
  • Darstellung der Kontrollprozesse
  • Kontrolle räumlicher Anordnung und Anpassung des mobilen Lärmschutzes
  • Abstimmung mit Fachbehörden
  • Information der Öffentlichkeit
  • Veranlassung aller erforderlichen Anzeigen und Mitteilungen laut planungsrechtlicher Zulassungsentscheidung beim Projektleiter
  • Beantwortung von Anfragen der Behörden zum Umsetzungsstand bzw. Beantwortung von Beschwerden und Anfragen
  • Berichte erstellen

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